Flug verpasst Entschädigung – Tipps zum Flugentschädigung prüfen & berechnen

Flug verpasst Entschädigung – Tipps zum Flugentschädigung prüfen & berechnen

Wenn Sie sich auf den Urlaub freuen, möchten Sie auf keinen Fall, dass dieser durch verpasste oder gestrichene Flüge zunichte gemacht wird. Aber genau das kann passieren, wenn man mit einer Fluggesellschaft fliegt, die ihrer Verantwortung für zuverlässige Flugreisen nicht gerecht wird. Unabhängig davon, ob Wetterbedingungen oder mechanische Probleme dazu führen, dass ein Flug verpasst wird, können Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft haben. Darüber hinaus gibt es in vielen Fällen aber auch zusätzliche Ansprüche durch eine mögliche Reiseversicherung oder sogar eine Entschädigung, in denen sich die Fluglinie weigert zu zahlen.

Aber zahlt Ihre deutsche Reiseversicherung für verpasste Flüge? Welche anderen Möglichkeiten gibt es, eine Entschädigung zu erhalten? Und wann können Sie eine Entschädigung gemäß der Verordnung EU 261/2004 verlangen? Diese Fragen wollen wir in unserem Artikel klären.

Entschädigung Flug verpasst Tipps zu Flugentschädigung prüfen & berechnen

Flugzeuge auf der Rollbahn – Sie haben den Flug verpasst! Entschädigung prüfen lassen

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Entschädigungen für verpasste Flüge – auch ohne Versicherung: Bis zu 600 Euro

Im Jahr 2004 wurde eine EU-Verordnung eingeführt, die Fluggesellschaften verpflichtet, bei Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen. Wenn Ihr Flugzeug mehr als drei Stunden Verspätung hat oder ganz entfällt, können Sie von der Fluggesellschaft einen bestimmten Betrag verlangen, der von der Entfernung und der Dauer der Verspätung abhängt. Dies gilt auch für Fälle, in denen die Passagiere ihren Flug unverschuldet verpasst haben. Ob ein verspäteter Zubringerflug oder andere Umstände im Einflussbereich der Airline vorliegen, ist dabei unerheblich.

Solange die Verantwortlichkeit bei der Fluggesellschaft liegt, wird eine Entschädigung fällig. Die meisten Fluggesellschaften halten sich jedoch nicht vollständig an die Verordnung und zeigen sich nicht einsichtig, wenn Flüge annulliert werden oder sich verspäten. Das gilt leider auch für einige große Fluggesellschaften mit Sitz in Deutschland.

Flugentschädigung beantragen und berechnen wenn Flugzeug verpasst

Der Flieger ist weg! – Tipps zum Flugentschädigung beantragen und berechnen lassen

Flugentschädigung beantragen und berechnen – Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Leider gibt es keine allgemeine Faustregel dafür, wie man eine Entschädigung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 fordern kann. Die einfache Antwort lautet: Wenn Sie Ihr Ticket bereits gekauft haben, fallen Sie unter die Verordnung (EG) Nr. 261. Wenn Sie Ihr Ticket jedoch noch nicht gekauft haben oder nur ein elektronisches Ticket haben und es noch nicht ausgedruckt haben, wird es manchmal schwierig, finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Airlines Entschädigungen für verpasste Flüge ohne Versicherung

Flugzeug beim Landeanflug – Infos zu Fluggastrechte & Entschädigung bei Verspätung

EU-Verordnung vs. Reiseversicherung, wer zahlt wenn man das Flugzug verpasst?

Wenn Sie innerhalb Europas reisen, kommen sowohl die EU-Verordnung 261/2004 als auch die Reiseversicherung ins Spiel – und es ist nicht immer vor vorne herein klar, welche Vorschriften einschlägig sind. In der EU-Verordnung 261/2004 ist zwar klar geregelt, dass die Fluggesellschaften im Falle einer Verspätung oder Annullierung eines Fluges zahlen müssen, aber wenn Ihre Reiseversicherung nicht ausdrücklich festlegt, dass diese Kosten von ihr übernommen werden, können Sie diese Kosten auch von Ihrer Fluggesellschaft verlangen.

Traumreise Dubai Flugreise verpasst Flugzeug Entschädigung fordern

Traumreise Dubai – der Burj al Arab vom Flugzeug aus fotografiert

Fristen der Airline – Entschädigung wenn Flug verpasst

Je nachdem, wie lange Sie nach Ihrer Verspätung am Flughafen gewartet haben (zwischen 3 Stunden am Flughafen und 2 Tagen außerhalb des Flughafens), gelten unterschiedliche Regeln für die Zahlung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Denken Sie daran, dass eine Entschädigung auch dann gezahlt werden muss, wenn ein Flug kurzfristig verschoben wird – allerdings nur, wenn er mehr als 14 Tage im Voraus geplant war. Werden Flüge mit weniger als 14 Tagen Vorlaufzeit umdisponiert, muss keine Entschädigung gezahlt werden.

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